In Berlin arbeite ich in eigener Praxis als niedergelassene Psychologische Psychotherapeutin. Die Abrechnung für psychotherapeutische Leistungen kann sowohl über die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wie auch über private Krankenversicherungen (PKV) erfolgen.
Mein Behandlungsverfahren ist die Verhaltenstherapie.
Zu mir in die Psychotherapie können Frauen und Männer ab dem 18. Lebensjahr mit jeder sexuellen Orientierung, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Kultur und jedem sozialen Status kommen.
Zu einer ersten Kontaktaufnahme biete ich von Montag bis Donnerstag telefonische Sprechzeiten an, die über meinen Anrufbeantworter bekannt gegeben werden. Hierbei kann ein Termim für eine psychotherapeutische Sprechstunde vereinbart werden, um allgemein über ambulante Psychotherapie zu informieren und zu beraten. Es kann ebenso für den Beginn einer möglichen ambulanten Psychotherapie zum ersten Kennenlernen eine Probatorische Sitzung vereinbart werden.
Nach zunächst einer diagnostischen Abklärung (u.a. Biographische Anamnese,Tests) und der Anerkennung der Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung von mir als behandelnder Psychotherapeutin erfolgt die Beantragung der Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung. Bevor die ambulante Psychotherapie begonnen werden kann, bedeutet es für die Patientin in der Regel, dass sie eine Wartezeit überbrücken muss.
Grund hierfür ist vor allem, dass im Rahmen eines Gutachterverfahrens bei einer Langzeittherapie von einem Gutachter eine Befürwortung für die Kostenübernahme der ambulanten Psychotherapie erfolgen muss, der dann eine Bewilligung der Krankenkasse folgt. Erst bei Bewilligung der Kostenübernahme beginne ich mit der Behandlung einer ambulanten Psychotherapie.