Steine im Wasser

Häufige Fragen


Wozu soll Psychotherapie überhaupt nützen?

Mit dem Psychotherapeutengesetz von 1998 wurden die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten als zwei akademische Heilberufe gesetzlich anerkannt.
Dies bedeutet, dass - neben körperlichen Erkrankungen - psychische 'Erkrankungen' bzw. Störungen als einer Behandlung bedürftig anerkannt worden sind, und eine Kostenübernahme in der Regel durch Krankenkassen bereitgestellt wird.
Seitdem ist es grundsätzlich für jede und jeden möglich, sich an eine Psychotherapeutin zu wenden, wenn Kummer, Angst, innere Anspannung, Nervosität, Überlastung oder andere ganz individuelle psychische Probleme zu groß werden.
Ambulante Psychotherapie ist eine Möglichkeit, Lösungswege für ganz persönliche Probleme zu finden, wenn eigene Lösungsideen nicht mehr weiter helfen. Es werden z.B. Probleme mit sich selbst wie z.B. mit sich unglücklich oder unzufrieden zu sein oder zwischenmenschliche Probleme wie z.B. in der Ehe oder mit den eigenen Kindern in der Therapie in den Mittelpunkt gestellt.
Ganz persönliche Sorgen und Nöte werden in einer Psychotherapie ernst genommen und nicht als unwichtig oder „damit muss man halt alleine klar kommen“ abgetan. Psychotherapie ist eine inzwischen anerkannte Form der Behandlung von psychischen Problemen und Sorgen des Menschen jeden Alters, Geschlechts und jeder Herkunft. Seit dem Erlass des Psychotherapeutengesetzes sind psychische Erkrankungen wie z.B. eine Depression oder Angststörung genauso als Krankheit/Störung anerkannt und behandelbar wie z.B. ein Beinbruch oder Diabetes.

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Was wird da eigentlich gemacht?

Die Behandlungsmethode der Verhaltenstherapie setzt sich mit den Gefühlen, den Gedanken und den problematischen Verhaltensweisen eines Menschen auseinander.
Die Psychotherapie basiert unter anderem auf Methoden des Gesprächs, dem Einüben von Verhaltensänderungen wie auch auf dem Erlernen von Entspannungstechniken oder der Sensibilisierung von eigenem problematischen Verhalten und vielem mehr. Das Ziel ist es, psychische Beschwerden und Leid zu lindern sowie Ressourcen zu fördern.

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Muss ich das selbst bezahlen?

Wer in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, hat bei psychischen Beschwerden mit erheblichem Leiden, mit denen die Person nicht mehr alleine fertig wird, das Recht auf psychotherapeutische Versorgung.
Voraussetzung dafür ist, dass die behandelnde Psychotherapeutin, mit der Kontakt aufgenommen wird, qualifiziert ist als Psychologische Psychotherapeutin mit einem Vertiefungsverfahren als Fachkundenachweis, über die Approbation und über eine Kassenzulassung der Region des Wohnorts der Patientin verfügt.

Für gesetzlich krankenversicherte Patienten gilt:
Die Patientin verpflichtet sich, jeweils zu Beginn eines Quartals ihre Chipkarte vorzulegen. Die Patientin sollte der Psychotherapeutin jeden Wechsel ihrer Krankenkasse unverzüglich mitteilen.

Für privat versicherte Patienten gilt:
Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils am Ende des Quartals, entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. der Gebührenordnung für Psychologen (GOP). Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z.B. private Krankenversicherung oder Beihilfe) ist die Patientin als privat Versicherte als Rechnungsempfängerin für die termingerechte Zahlung verantwortlich.
Bei der Versicherung in einer privaten Krankenversicherung sollte die Patientin sich darüber informieren, ob die private Krankenkasse auch die Kosten für psychotherapeutische Leistungen übernimmt und wie viel Stunden bewilligt werden.

Natürlich steht es auch jeder frei, als Selbstzahlerin für ein gemeinsam vereinbartes Honorar für die ambulante Psychotherapie selbst aufzukommen. Hierbei bestehen häufig auch soziale Staffelungen von Seiten der Psychotherapeutin bei der Höhe des Honorars.

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Und wie lange dauert so eine Psychotherapie?

Psychotherapie ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme. Eine Therapiesitzung dauert i. d. R. 50 Minuten. Die Verhaltenstherapie erstreckt sich über maximal 25 Sitzungen (Kurzzeittherapie) bzw. 45 Sitzungen (Langzeittherapie) und kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu max. 80 Sitzungen verlängert werden.
Beendet die Patientin die Therapie vorzeitig, so ist es wünschenswert, die Gründe in einem Abschlussgespräch mit der Psychotherapeutin zu besprechen.
Auch die Psychotherapeutin kann eine Psychotherapie vorzeitig beenden, wenn z.B. die Voraussetzungen für das Gelingen der Behandlung nach ihrer Einschätzung nicht mehr gegeben sind. Die Gründe werden mit der Patientin besprochen, bspw. bei Lebensumständen, die einem Gelingen der Therapie entgegen stehen, bei mangelnder Zuverlässigkeit oder mangelnder erforderlicher Mitarbeit seitens der Patientin.

Auch kann die Therapie nach Absprache mit der Psychotherapeutin für einen längeren Zeitraum unterbrochen werden, wenn dies im Einzelfall entweder auf Seiten der Therapeutin oder auf Seiten der Patientin erforderlich ist. Nach einer Unterbrechung, die länger als 6 Monate dauert, muss für eine Wiederaufnahme der Therapie erneut die Bewilligung der Krankenkasse eingeholt werden.
Das individuelle Setting der behandelnden Psychotherapeutin sollte in der Regel von ihr vorgestellt und mit der Patientin besprochen werden.

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Bleibt das auch bei der Therapeutin, was ich da erzähle?

Jede Psychotherapeutin unterliegt gegenüber ihrer Patientin der Schweigepflicht. Erst durch ein schriftliches Einverständnis durch die Patientin ist es der Psychotherapeutin gegenüber Dritten, die dann auch genau benannt werden müssen, gestattet, Auskunft zu erteilen. Handelt die Psychotherapeutin dieser Regelung zuwider, macht sie sich strafbar.
Die Schweigepflicht ist eine wichtige Voraussetzung für ein vertrauensvolles und offenes Klima innerhalb der ambulanten Psychotherapie zum Schutze der Patientin.
Die Schweigepflicht schließt Außenstehende wie auch Angehörige mit ein, die keine Inhalte aus den Therapiegesprächen aufgrund der Schweigepflicht erfahren, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Schweigepflichtentbindung der Patientin für bestimmte Personen vor.

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Wieso mich einer fremden Person anvertrauen, die ich nicht kenne, wenn ich doch meine Familie oder gute Freunde habe, mit denen ich über meine Probleme reden kann?

Wird eine ambulante Psychotherapie begonnen, entsteht in der Regel für die Patientin ein Therapieprozess innerhalb einer sich entwickelnden therapeutischen Beziehung. Hilfreich, um sich mit dem Persönlichsten vielleicht auch Intimsten als Patientin mitteilen zu können, ist es, dass die therapeutische Beziehung auf Vertrauen basieren kann. Das Vertrauen der Patientin gegenüber ihrer Psychotherapeutin sollte sich sowohl auf den persönlichen Kontakt als auch auf die Kompetenz der Psychotherapeutin beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Patientin akzeptiert, dass es in der Therapie um ihre Probleme geht und nicht um die Probleme der Psychotherapeutin. Dies bedeutet, dass somit die therapeutische Beziehung ungleich ist und Psychotherapeutin und Patientin innerhalb dieser therapeutischen Beziehung unterschiedliche Rollen einnehmen, die weder aufhebbar noch umkehrbar sind.
Um der Patientin effektiv helfen zu können, ist es notwendig, dass die Patientin akzeptiert, dass die Psychotherapeutin bei aller Beziehungsaufnahme auch Distanz hält und halten muss.
Dies bedeutet, dass die Psychotherapeutin eher eine „neutrale Moderatorin“, eine „Expertin“ ist, die der Patientin hilft, konstruktiver als bisher mit den persönlichen Problemen umzugehen.
Die Psychotherapeutin ist stets selbst bemüht, nicht in die Probleme der Patientin involviert zu sein. Gerade diese „inhaltliche Neutralität“ erlaubt es der Psychotherapeutin, anders mit der Patientin zu arbeiten, als es (noch so erfahrene) Freunde könnten.

Außerdem ist es für die Patientin wichtig zu wissen, dass es in ihrer Entscheidung liegt, was sie thematisiert. Die Patientin ist „Expertin“ für die Inhalte, die in der jeweiligen Sitzung besprochen werden. Sie sollte, zur Förderung eines Erfolg versprechenden Therapieverlaufs, der Therapeutin Informationen zur Verfügung stellen und sollte letztlich die Veränderungen vollziehen und in ihr Leben integrieren. Hierzu ist die aktive Mitarbeit der Patientin und eine aktive Auseinandersetzung mit den eigenen Problemen erforderlich.

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